Probleme mit Genehmigungsverfahren nach BImSchG?

Warum überlassen Sie die betriebliche Steuererklärung Ihrem Steuerberater? Weil Sie wissen, dass sich die Gesetzgebung ständig ändert und, dass Fehler unter Umständen viel Geld kosten können.

Die entsprechenden Genehmigungsverfahren werden immer komplexer  und sind einem ständigen Wandel unterworfen. So ist bereits bei der Planung und beim Betrieb “einfacher” Anlagen auf zahllose Gesetze, Empfehlungen, Merkblätter, Normen und Richtlinien aus dem Bereich des Umwelt- und Arbeitsschutzes etc. Rücksicht zu nehmen.

Als Beispiele seien hier zum Beispiel genannt:

  • Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) mit seinen derzeit 42 geltenden Verordnungen
  • Alle wichtigen Verwaltungsvorschriften (z.B. TA Luft, TA Lärm)
  • Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
  • Wasserhaushaltsgesetz (WHG) mit wichtigen Verwaltungsvorschriften (AwSV)
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
  • Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
  • Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
  • Seveso III Richtlinie und die Umsetzung in deutsches Recht
  • Technische Regeln z.B. TRAS, TRBS, TRGS u.s.w.

Zu beachten sind weiterhin zurzeit verschiedene landesspezifische Regelungen und Verordnungen (AwSV etc.).

Hierbei erhalten Sie durch unser Büro im anstehenden  Genehmigungsverfahren

  • Eine qualifizierte Beratung während des gesamten Genehmigungsverfahrens bis zur rechtskräftigen BImSch-Genehmigung (Neu-Genehmigungsantrag, Änderungsantrag oder Anzeigeverfahren)
  • Feststellung des Umfangs der Genehmigungsbedürftigkeit des Vorhabens (Änderungsantrag, Änderungsanzeige)
  • Ermittlung der UVP-Pflicht
  • Prüfung, ob das geplante Vorhaben dem Anwendungsbereich der Störfallverordnung unterliegt und im Rahmen der erweiterten Pflichten ein Sicherheitsbericht zu erstellen ist Festlegung, der für das Vorhaben erforderlichen Fachgutachten wie Lärm, Geruch, Baugrund, Brandschutz, Wasser, Ex-Schutz etc.
  • Vorstellung der geplanten Maßnahmen bei den Behörden und Klärung bei kritischen Fragestellungen (z.B. AZB)
  • Erstellung der Antragsunterlagen (Genehmigungsantrag, Bauantrag, Sicherheitsbetrachtung,  Ex-Schutz-Dokument, Sicherheitskonzept, Sicherheitsbericht etc.)
  • Durchsicht der Einwendungen und Vorbereitung des Erörterungstermins bei Genehmigungsverfahren, die im förmlichen Verwaltungsverfahren – unter Beteiligung der Öffentlichkeit – zu genehmigen sind
  • Detaillierte Prüfung des Genehmigungsbescheides auf die Konformität zum BImSchG-Antrag
  • Begleitung des Projektes während der Errichtung auf die Einhaltung von Auflagen und Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid